Mein Stundensatz für eine Begleitung ist abhängig vom Einsatzort, der Dauer und Häufigkeit.
Es bieten sich Ihnen dazu:
Refinanzierungsmöglichkeiten (Stand 11/2018)
über die Pflegekasse
Nach § 39 SGB XI kann bei Vorliegen des Pflegegrades 1 bis 5 Verhinderungspflege in Höhe von max. 1612€/a für max. 42 Tage im Kalenderjahr beantragt
werden.
Nach § 42 SGB XI kann bei Vorliegen des Pflegegrades 2 bis 5 der halbe Betrag der Kurzzeitpflege zusätzlich zur Verhinderungspflege beantragt werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen der Vorjahre können rückwirkend geltend gemacht werden.
über das Bundesteilhabegesetz
Nach § 17 Abs. 2 SGB IX können Leistungen zur Teilhabe auch durch das persönliche Budget beantragt werden. Hierzu besteht Rechtsanspruch. Der Ansprechpartner hierzu
ist bei Kindern/Jugendlichen das zuständige Jugendamt und bei Erwachsenen das Sozialamt.
Das Persönliche Budget ist dem Pflegegeld gleich gestellt.
Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung behilflich.